Der Eifgenbachweg

© Dominik Ketz

Verwunschene Pfade zu Mühlen und Märchen

Verwunschene Mühlen, sagenumwobene Pfade und eine urwüchsige Natur machen eine Wanderung durch das Eifgenbachtal zu einem Erlebnis für alle Sinne. Zu entdecken gibt es dabei Spuren aus der Jungsteinzeit und vieles mehr.
Von der "Neuemühle" aus begleiten Sie Sagen, Märchen und die Erinnerung an eine verheerende Brandkatastrophe auf dem Weg zu "Rausmühle" und "Markusmühle".

 

 

Steckbrief:

  • Thema: Ein Bach erzählt

  • Länge: 14,9 km

  • Gehzeit: ca. 4,5 Stunden

  • Infotafeln: 14

  • Streckenwanderung

  • Start/Ziel: Parkplatz Eifgen (Wermelskirchen) oder Parkplatz Schöllerhof (Odenthal)

  • Tipp: Im Sommer fährt Sa., So. und feiertags der Bergische WanderBus zu beiden Einstiegsstellen. Zum Bergischen WanderBus...

© Das Bergische / Maren Pussak

Unterwegs im Naturschutzgebiet

In über 70 Naturschutzgebieten im Rheinisch-Bergischen Kreis haben Sie die Möglichkeit, die Schönheit der Natur aus nächster Nähe zu entdecken. Die Naturschutzgebiete sind jedoch vor allem Lebensraum für seltene Pflanzen und stellen Rückzugsorte für viele Tierarten dar. Sie dienen der sogenannten „stillen Erholung“ und unterliegen einem strengen Schutz. Der Eifgenbachweg verläuft durchgängig durch das Naturschutzgebiet „Eifgenbach und Seitentäler“, daher möchten wir Sie um ein besonders rücksichtsvolles Verhalten und die Einhaltung einiger Regeln bitten. Helfen Sie mit, die vielfältigen Lebensräume der Naturschutzgebiete zu erhalten und zu schützen!

  • Bleiben Sie auf ausgeschilderten Wegen und gehen Sie an Engstellen hintereinander.
  • Hunde müssen an die Leine genommen werden. Sie werden von Vögeln und anderen wildlebenden Tieren als Feinde angesehen und lösen bei ihnen Fluchtreaktionen aus. Dies kann Unfälle oder aber die Trennung von Jungtieren und Eltern zur Konsequenz haben.
  • Verhalten Sie sich leise. Dadurch kann die Störung von Tieren vermie - den werden.
  • Bitte pflücken Sie keine Pflanzen und sammeln Sie keine Pilze. Einige dieser Arten sind landesweit gefährdet oder vom Aussterben bedroht.
  • Bitte behandeln Sie die Natur mit gebührendem Respekt. Baden, Zel - ten, Grillen oder Lagerfeuer führen zu Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt und sind daher verboten.
  • Bitte werfen Sie keinen Abfall in die Landschaft.
  • Übrigens: Fahrradfahren ist ebenfalls nur auf ausgeschilderten Wegen und Pfaden gestattet. Durch Geländefahrten abseits der Wege werden die sensiblen Naturräume stark beeinträchtigt.

Nur wenn diese Regeln beachtet werden, können die Naturschutzgebiete auch in Zukunft zugleich ein Ort für Erholungssuchende bleiben. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! Wir wünschen Ihnen eindrucksvolle Naturerlebnisse.

Weitere Informationen zu den Naturschutzgebieten finden Sie auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises.

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